Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung zur Verhängung einer Geldbuße führen kann.

  • SrTobi@feddit.de
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    19
    ·
    11 months ago

    Ja gut, aber hat deutsche wohnen se jetzt fahrlässig gehandelt? Ich meine, was ist der Grund wieso Kundendaten zu spät gelöscht wurden? Bei Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten haben, fällt mir jetzt kein Grund ein, dass es nicht gemacht wurde… Es sei denn es wurde vergessen oder so

    • yA3xAKQMbq@lemm.ee
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      9
      ·
      edit-2
      11 months ago

      Das zu beurteilen ist nicht Aufgabe des EuGH: „Das Kammergericht wird den Fall nun unter Berücksichtigung des Urteils zu entscheiden haben“.