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Wie schön wäre es, wenn häufiger Menschen einfach der Führerschein wegen fehlender charakterlichen Eignung entzogen würde
Ist schon absurd, oder? Bei kleinsten Spuren von THC wird sofort eine generelle Unfähigkeit mit Drogen umzugehen unterstellt. Wer betrunken Fahrrad fährt, verliert ebenfalls seinen Führerschein. Aber wiederholte oder offensichtliche charakterliche Unzulänglichkeiten, die regelmäßig zu impulsivem oder aggressivem Verhalten führen sind völlig egal (außer nach dem hundertsten Verstoß, wo vlt. mal ein Richter auf vorherige Vorkommnisse schaut).
Wäre es nicht versuchter Mord, da Vorsatz und niedere Beweggründe gegeben sind?
Man könnte den Täter mal fragen, ob er die angefahrene Person tatsächlich umbringen wollte. Aber selbst bei Geständnis wahrscheinlich eher Totschlag, denn ein guter Anwalt würde die niederen Beweggründe wahrscheinlich abwenden können
Das Gericht wird in solchen Fällen regelmäßig Eventualvorsatz annehmen. Wer mit einem 3,5 t Tonnen schweren Gefàhrt einen Menschen umfährt, der nimmt dessen Tod billigend in Kauf. Die Konstruktion des Eventualvorsatzes kommt häufig zum Einsatz, denn sonst würden nur geständige Täter verurteilt werden können.
Aus der Absicht des versuchten Mordes kommt man hier evtl. nur raus, weil der Täter Schrittgeschw. gefahren ist und noch abgebremst hat. Ansonsten liegt der Mordversuch hier Unstrittig vor, mein Jurastudium liegt schon einige Dekaden zurück, aber mit dem auto auf jemanden losjagen ist eigentlich der Beispielsfall des versuchten Mordes.
Es ist auch unproblematisch, hier niedrige Beweggründe abzunehmen. Wer jemanden tötet, weil er sonst zur spät zur Arbeit kommt oder ähnliches, da ist man bei der Abwägung der Rechtsgüter unproblematisch bei den niedrigen Beweggründen.
Was ist denn nicht daran nieder, dass man sich so in seiner Eitelkeit gekränkt fühlt, mal nicht brumm brumm da durchfahren zu können, dass man deswegen einen Menschen umbringt?
Bei Schrittgeschwindigkeit an jemanden vorbeifahren und dann an der Seite schritt lahmarschig bremsend wegschuben als Menschen umbringen zu bezeichnen ist ja mal richtige dramatisierung.
Wenn der Mensch unter die Räder gerät, und der Reifen über den Kopf fährt ist es egal, ob das bei Schrittgeschwindigkeit oder 100 km/h passiert. Wer einen Menschen, der dazu noch nicht aufrecht steht, sondern am Boden ist, anfährt, nimmt in Kauf, dass er unter die Räder kommt.
Der Passant war zu jederzeit sichtbar und der Fahrer fuhr bremsend.
Wo war das Rad am Kopf?
der Fahrer fuhr bremsend
Was soll das denn sein?
Negativ beschleuniged und dann bist du fein raus /s
War es denn Vorsatz?
Der Fahrer fuhr in Schritt Geschwindigkeit und gerade aus auf die Person stehend auf der Strasse zu. Fahrer bremst leicht ab. Person hatte Zeit seine Hände auf das Fahrlicht zu stützen. Wurde zur Seite gestoßen(Fahrlicht höhe). Person blieb auf der strasse obwohl der Fahrer langsam auf ihn zu fuhr.
Edit: Leute hier wollen echt Mord anhängen und Dramatisieren. Also Leute, hört mal auf zu träumen und statt im Internet nach Drama zu suchen für entertainment vielleicht solltet ihr euch mal politisch engagieren. Pappnasen
Klingt doch so als ob der Fahrer mehr als genug Zeit hatte zu bremsen. Bin kein Jurist, aber wie könnte das bitte dann nicht vorsätzlich sein?
Naja er fuhr auf der Straße und gab dem auf offenener Straße falsch stehenden Passanten Zeit zu reagieren. und schubste ihn nur zur Seite - nicht frontal. Der Passant hatte seine Hände benutzt, um sich abzustoßen statt zur Seite zu gehen in Schrittgeschwindigkeit.
Nichts davon spricht dafür, dass der Fahrer nicht vorsätzlich gehandelt hat. Oder willst du behaupten, er hätte Gas und Bremse verwechselt? Oder nicht gewusst, dass das Anfahren einer Person, auch bei vergleichsweise niedrigen Geschwindigkeiten, zu einer Verletzung führen kann? Abgesehen davon ist
dem auf offenener Straße falsch stehenden Passanten
eine höchst merkwürdige Interpretation. Das war offensichtlich ein Demonstrant, der hier gezielt zum Zwecke des Protests eine Spur blockiert hat, nicht ein zufällig herumstehender “Passant” (was im Übrigen offensichtlich auch nichts daran ändern würde, dass der Fahrer mutwillig eine Verletzung in Kauf genommen hat).
Auf dem Video falls du es angeschaut hast, kannst du sehen dass der Fahrer bremst und in Schrittgeschwindigkeit seitlich wegschubst, während der Passant beide Hände nutzt um am Fahrzeug abzustoßen.
Und ob es Demonstration ist auf der Strasse zu stehen und nicht mal eine seitliche Gasse offen zu lassen obwohl man nur paar Leute ist statt hunderte wie bei anderen Demonstrationen ist fraglich.
Für Demonstrationen wird man zumindest in Deutschland von der Polizei begleitet und man benötigt eine Genehmigung. Dann darf man aber auch mit tausenden erscheinen.
Video falls du es angeschaut hast
hab ich
der Fahrer bremst und in Schrittgeschwindigkeit seitlich wegschubst, während der Passant beide Hände nutzt um am Fahrzeug abzustoßen.
Und? Alles spricht dafür, dass der Fahrer hier gezielt gehandelt hat. Im Sinne des Gesetzes bezeichnet “Vorsatz” laut Wikipedia “den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände”. D.h., wenn er den Aktivisten anfahren wollte (sieht offensichtlich so aus, scheinst du ja auch nicht zu verneinen) und wusste, dass Anfahren von Personen gefährlich ist (was eigentlich jede*r wissen muss), dürfte hier locker Vorsatz vorliegen.
Und ob es Demonstration ist auf der Strasse zu stehen und nicht mal eine seitliche Gasse offen zu lassen obwohl man nur paar Leute ist statt hunderte wie bei anderen Demonstrationen ist fraglich.
Für Demonstrationen wird man zumindest in Deutschland von der Polizei begleitet und man benötigt eine Genehmigung. Dann darf man aber auch mit tausenden erscheinen.
Du scheinst hier zu behaupten, dass die Demonstrierenden möglicherweise gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben könnten. Soweit ich sehe, hat das hat aber überhaupt keinen Zusammenhang zur Frage, ob der Fahrer vorsätzlich gehandelt hat oder nicht. Und die LG betreibt ja bewusst zivilen Ungehorsam, nimmt also so etwas wie eine Veurteilung wg. Verstoßes gegen das Versammlungsrecht etc. in Kauf, weswegen ich nicht verstehe, wieso du diese Dinge hier erwähnst, als hätten sie irgendeine Relevanz für die Beurteilung der Tat des Fahrers.
Also ohne Witz. Ich bin für Klimaschutz aber ihr Pappnasen macht es richtig einfach den Klimaschutz mit Hass zu verbinden und Leute wegzuekeln. Eure Argumentationen zeigen auch ein schlechtes Licht über eure Ehrlichkeit, weil die Argumente so an den Haaren vorbeigezogen sind.
Ich hab das Video gesehen. Der Fahrer hat ihn in Fußgänger Geschwindigkeit geschubst “gerammt”, zur Seite. Fahrer hat leicht gebremst, damit Person reagieren kann. Geht nicht zurzeite.
Würde das nicht Mord bezeichnen. Körperverletzung wäre auch noch an der Grenze.
Also Nötigung unter Bedrohung mit einer tödlichen Waffe?
ist natürlich was ganz anderes mehrere Tonnen Metall auf jemanden zurollen zu lassen um die Person so zu bedrängen dass die aus dem Weg geht…
Habe das Video bei Instagram gesehen. Die Kommentare da waren fürchterlich von wegen “endlich wehrt sich einer mal” oder “richtig so”
Und Fahrerflucht begeht er auch noch, ist das nicht schön das die Polizei direkt ermittelt. Oh moment, die ermitteln gegen die Demonstranten…
Und woher nimmst du die Kenntnis, dass sie nicht gegen den Fahrer ermitteln? Oder hattest du nur noch auf ein bisschen billiges Bullenbashing? (Und nein, aus der PM lässt es sich nicht ableiten)
Naja, mag am Artikel liegen.
Die Ermittlung gegen die Demonstranten wird explizit erwänt.
Zum Fahrer wird die Polizei nur zitiert, dass es sich um einen „Zusammenstoß“ handelt. Von Ermittlungen ließt man nichts.
Das ist für mich als Laie eine juristisch interessante Frage:
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Handelt es sich um Fahrerflucht, wenn der Fahrer aus Notwehr handelte?
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Handelt es sich um Fahrerflucht, wenn der Fahrer glaubte aus Notwehr zu handeln?
Bin selbst kein Jurist, aber Notwehr lag schonmal nicht vor, da das keine Nötigung gegen den Fahrer war. Der Kleintransporter war in der ersten Reihe und laut der “zweiten-Reihe” Rechtssprechung ist bei solchen Fällen eine Nötigung höchsten ab der zweiten Reihe gegeben, wo ein Auto dann von vorne und hinten mit anderen Autos “zugestellt” ist. Außerdem sieht man im Video, dass der Kleintransporter einfach hätte abbiegen können, die Blockade war nur minimal.
Notwehr kann nicht nur die eigenen sondern auch die Rechtsgüter anderer schützen. Der Kleintransporter in der ersten Reihe kann also seinen Hintermann durch Nothilfe schützen. Wobei das vorraussetzt, dass der eigentlich Angegriffene den Angriff nicht schlicht dulden will.
Außerdem sieht man im Video, dass der Kleintransporter einfach hätte abbiegen können, die Blockade war nur minimal.
“Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen” ist zentrales Prinzip des deutschen Notwehrrechts. Flucht oder Ausweichen sind nie das mildeste Mittel der Notwehr.
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Für alle Hallenser:
HAL DE 366
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Hältst du das Blockieren von Straßen nicht für eine Nötigung oder glaubst du, dass eine Nötigung keine Notwehr erlauben sollte? Wie siehst du das in anderen Fällen von Nötigung? Wie sollte man deiner Meinung nach handeln?
Stimmt, ich schnall mir von nun an nen Basi ans Rad und verdresche Autofahrer die auf dem Radweg parken von Notwehr her. Danke für deinen Beitrag!
Oder ich machs wie bisher und red mit denen darüber warum das vielleicht nicht so cool ist. Aber hast schon recht, Gewalt gegen Leib und Leben ist die bessere Option.
Was du oder ich in so einer Situation für richtig halten oder tun würden war nicht Hintergrund meiner Frage. Es ging mir mehr um die juristischen Hintergründe.
Radwegparken ist mit ziemlicher Sicherheit (in fast allen Fällen) keine Nötigung. Ob und wann Straßenblockaden eine Nötigung darstellen ist juristisch umstritten.
Nimm als Alternative einen Drängler hinter dir auf der Autobahn, der dich mit Lichthupe und Hupe nötigt auf Seite zu fahren. Darfst du da als Notwehr eine Vollbremsung hinlegen?
Oder anders rum: Du wirst absichtlich auf der Autobahn runtergebremst oder gebrakechecked, darfst du den Ausbremser von der Fahrbahn abdrängen um weiter zu kommen?
Beides juristisch gesehen 1A Nötigungen, bei denen man durch die erdachten Reaktionen eine Mitschuld bis hin zur alleinigen Schuld zugesprochen bekommen würde.
Wenn ein Auto das einen auf der Autobahn brakechecked also nicht absichtlich abgedrängt werden darf, warum sollte dann ein Blockierer aus Fleisch und Blut angefahren werden dürfen?
Ich bezweifle, dass Ausbremsen oder Abdrängen geeignet sind die Nötigung sicher und endgültig zu beenden.
Zudem birgt fast alles, was du auf der Autobahn machst das Risiko, auch in Individualrechtsgüter Unbeteiligter einzugreifen (anderer Autofahrer oder sogar Mitfahrer im Auto des Angreifers), was wiederum nicht vom Notwehrrecht gedeckt ist. Eingriffe in Rechtsgüter der Allgemeinheit können auch durch Notwehr entschuldigt werden.
Natürlich ist bei Nötigung Notwehr erlaubt, es kommt aber immer auf die Verhältnismäßigkeit an. Da es hier zu keiner Bedrohung der Unversehrtheit der blockierten Verkehrsteilnehmer kommt, ist auch nur Notwehr im nicht gewaltmäßigem Umfang zu rechtfertigen.
Der Kastenwagen hat hier eine friedlich demonstrierende Person (friedlich im Kontext des nicht-bedrohlichem Protests) aktiv in Gefahr gebracht und sich mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr den Weg frei gefahren. Die Verhältnismäßigkeit ist hier nicht gegeben, also ist das Ausmaß an Notwehr nicht gerechtfertigt. Das sollte deine hoffentlich beantworten. Einfach abwarten und Tee trinken, da hat man leider Pech und muss die Exekutive ihre Arbeit machen lassen.
Grundsätzlich findet bei der Notwehr keine Güterabwägung statt. Niemand muss eine Körper- oder Eigentumsverletzung hinnehmen, selbst wenn diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung verhindert werden kann. Und das obwohl das Recht auf Leben selbstverständlich einen höheren Stellenwert hat als das Recht auf körperliche Unversehrheit oder Eigentum.
Eine Prüfung auf Verhältnismäßigkeit findet nur statt, wenn ein “extremes Missverhältnis” besteht. Es ist eben die Frage ob das hier besteht. Ich vermute, dass es auch eine Rolle spielt wie groß das Verletzungsrisiko für die Blockierenden war und wie einfach es für die Blockierenden gewesen wäre dem Auto schlicht auszuweichen. Im gegebenen Fall hätte der Blockierer mit einem halben Schritt zur Seite dem wirklich langsam fahrenden Auto ausweichen können.
Es kommt schlichtweg nicht darauf an, ob ein Blockierer hätte ausweichen können. Der Fahrer hat bewusst hingenommen den Blockierer anzufahren und das ist hier auch passiert. Somit besteht ein extremes Missverhältnis, da die Blockierer die körperliche Unversehrtheit des Fahrers in keiner Weise riskiert haben, der Fahrer hingegen bei dem Blockierer schon.
Wenn ich mit dem Fahrrad fahre und einem auf dem Radweg geparkten Auto hinten rein fahre, obwohl ich dieses schon lange vorher dort gesehen habe, bekomme ich trotzdem 100% der Schuld. Natürlich, das Auto steht da ordnungswidrig, aber ich darf genauso wenig bewusst in ein parkendes Auto fahren - egal wo es steht.
Jetzt übertrage das Auto auf dem Radweg auf die Blockierer und das Fahrrad das in parkende Autos fährt auf den Fahrer des Transporters. Nur weil der Blockierer nicht aus dem Weg geht, hat der Fahrer kein Recht darauf ihn anzufahren.
So wie ich bei einem Falschparker die Polizei/das Ordnungsamt rufen muss, muss der Fahrer darauf warten, dass die Polizei die Situation auflöst.
Was kann der Fahrer jetzt machen, ohne Leute anzufahren? Hupen oder anbrüllen. Mehr geht nicht, ohne sich selbst auch strafbar zu machen.
Somit besteht ein extremes Missverhältnis, da die Blockierer die körperliche Unversehrtheit des Fahrers in keiner Weise riskiert haben, der Fahrer hingegen bei dem Blockierer schon.
Was genau ein extremes Missverhältnis darstellt ist in der Rechtswissenschaft umstritten. Nach herrschender Meinung kann zum Beispiel tödliche Gewalt bereits im Falle des Diebstahls von mittelwertigen Gegenständen als Notwehr gerechtfertigt sein. Manch gehen dabei ab einem Wert von 50€ von Mittelwertigkeit aus, andere erst ab 100€ oder 200€.
Im Zweifel wird soetwas immer eine Einzelfallentscheidung sein, aber ganz so endeutig wie du es hier darstellst ist es meiner Auffassung nach nicht - das macht es ja gerade so ein interessantes Diskussionsthema.
Wenn ich mit dem Fahrrad fahre und einem auf dem Radweg geparkten Auto hinten rein fahre, obwohl ich dieses schon lange vorher dort gesehen habe, bekomme ich trotzdem 100% der Schuld. Natürlich, das Auto steht da ordnungswidrig, aber ich darf genauso wenig bewusst in ein parkendes Auto fahren - egal wo es steht.
Da ist aber streitbar ob es sich beim widerrechtlich geparkten Fahrzeug um einen Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut handelt. In meinen Augen ist das nicht so. Selbst wenn es sich um einen rechtswidrigen Angriff handeln würde, wäre gegen das geparkte Auto zu fahren nicht geeignet den Angriff zu beenden.