• Björn Tantau@swg-empire.de
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    2 months ago

    Als wir uns vor unsere Ehe kostenlos von einem Anwalt für Eherecht, der mit Eheverträgen sein Geld verdient, haben beraten lassen hat der allgemein von Eheverträgen abgeraten, weil die gesetzlichen Vorgaben in den allermeisten Fällen ausreichend seien.

    Wenn ich mich recht erinnere dann war das grob: Alles was vor der Ehe getrennt gekauft wurde gehört demjenigen der es gekauft hat, was vor der Ehe gemeinsam gekauft wurde gehört beiden und wird 50/50 geteilt. Während der Ehe geht man davon aus, dass alles zu 50/50 beiden gehört, außer wenn es eindeutig ist.