Im Mai 2023 hatte Bahar Aslan, Dozentin an der Polizeihochschule NRW, auf der Plattform X gepostet, dass der “braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden” ihr Angst mache. Der hauptamtlichen Lehrerin wurde daraufhin von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) NRW der Lehrauftrag für das Fach “Interkulturelle Kompetenz” entzogen. Die HSPV sah Aslan nicht mehr als geeignet an, “angehenden Polizistinnen und Polizisten sowie angehenden Verwaltungsbeamtinnen und -beamten eine differenzierte, vorurteilsfreie Sichtweise auf Demokratie, Toleranz und Neutralität zu vermitteln.”

Gegen diese Entscheidung wehrte sich Aslan juristisch und bekam sowohl vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als auch in zweiter Instanz vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) Recht: Der Widerruf des Lehrauftrags war rechtswidrig. Der Tweet sei zwar grundsätzlich geeignet gewesen, die Eignung der Polizeidozentin für die Wahrnehmung des Lehrauftrags infrage zu stellen. Allerdings hatte sich die HSPV bei der Gesamtbetrachtung auch auf sachfremde Umstände gestützt.

  • NessD@lemmy.world
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    11 days ago

    Sehr gut. Wenn Antifaschismus lehren nicht als neutral gelesen werden kann, dann stimmt was mit der Schule nicht. Sorge über Faschismus innerhalb der eigenen Reihen ist der Auftrag der Sicherheitsbehörden. Aslan unterrichtet richtig.