Das Bundesverfassungsgericht hat die neue Regelung gekippt, mit der Freigesprochene wegen neuer Beweise nochmals angeklagt werden können. Unter den Richtern gab es aber Uneinigkeit. Und auch die Reaktionen sind gemischt. Von K. Hempel.
Ich bin sehr happy mit der Diskussion hier und möchte auch meinen Senf hinzugeben:
Ich finde das sehr gut, mit Blick auf die Rechtssicherheit und den Rechtsfrieden. Spannend ist, dass 103 GG nur von einem Verbot von doppelter Verurteilung spricht, aber das VerfG wohl Quellen/Dokumente aus dem Enstehungsprozess des GG gefunden hat, die belegen, dass auch ein Verbot von doppelter Strafverfolgung gemeint war.
Es würde aber auch wenig bringen, wenn man ein Verfahren führen dürfte, am Ende zu dem Ergebnis kommt, dass der Beschuldigte doch schuldig ist, und dann alle Beteiligten ohne Konsequenzen wieder ihrer Wege gehen. Das wäre ja fast nur Ressourcenverschwendung.
Dass aus dem Verbot der Doppelbetrafung auch ein Verbot der doppelten Strafverfolgung führt, macht meines Erachtens absolut Sinn. Aber gut, wenn man da nochmal Belege gefunden hat, umso besser.
Ich bin sehr happy mit der Diskussion hier und möchte auch meinen Senf hinzugeben:
Ich finde das sehr gut, mit Blick auf die Rechtssicherheit und den Rechtsfrieden. Spannend ist, dass 103 GG nur von einem Verbot von doppelter Verurteilung spricht, aber das VerfG wohl Quellen/Dokumente aus dem Enstehungsprozess des GG gefunden hat, die belegen, dass auch ein Verbot von doppelter Strafverfolgung gemeint war.
Es würde aber auch wenig bringen, wenn man ein Verfahren führen dürfte, am Ende zu dem Ergebnis kommt, dass der Beschuldigte doch schuldig ist, und dann alle Beteiligten ohne Konsequenzen wieder ihrer Wege gehen. Das wäre ja fast nur Ressourcenverschwendung.
Dass aus dem Verbot der Doppelbetrafung auch ein Verbot der doppelten Strafverfolgung führt, macht meines Erachtens absolut Sinn. Aber gut, wenn man da nochmal Belege gefunden hat, umso besser.