Wegen eines fehlgeschlagenen Anschlags müssen sich zwei ehemalige Mitglieder der Gruppe „K.O.M.I.T.E.E.“ vor Gericht verantworten. Sie waren Jahrzehnte auf der Flucht.
Wegen eines fehlgeschlagenen Anschlags müssen sich zwei ehemalige Mitglieder der Gruppe „K.O.M.I.T.E.E.“ vor Gericht verantworten. Sie waren Jahrzehnte auf der Flucht.
Es wäre so schön, wenn wir eine Presse hätten, die ihre Hausaufgaben macht…
In diesem Fall: Warum das nicht verjährt ist.
Meine Interpretation: Der Artikel erwähnt, dass der mutmaßliche Täter sich nach Venezuela abgesetzt hat. Falls Deutschland in dem Fall einen Auslieferungsantrag gestellt hat, dem Venezuela nicht entsprochen hat, ruht die Verjährung nach § 78b, Absatz 5 StGB:
Bin jetzt keine Juristin, aber das wirkt schon recht kohärent auf mich…