In Hessen wurden Polizeibeamte verurteilt, weil sie in einer internen Chatgruppe derb über Kollegen herzogen. Bei rechtsextremen Inhalten sahen hessische Gerichte dagegen keinen Grund zur Strafverfolgung.
Auch eine Suspendierung als Disziplinarmaßnahme sei in dem Fall unrechtmäßig, entschied vor gut zwei Monaten das Verwaltungsgericht in Wiesbaden im Eilverfahren auf Antrag eines betroffenen Frankfurter Beamten.
Was ich noch schlimmer finde: