Paulaner darf die Farbwellen auf seiner Spezi ganz für sich behalten. Das Landgericht München urteilt erneut zugunsten der Münchner Brauerei.

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    2 days ago

    Bei der Formulierung „einzig wahre Spezi“ muss eigentlich die vom Brauhaus Riegele aus Augsburg genannt werden, weil dort dieser Softdrink erfunden wurde und die Brauerei Riegele das Recht auf den Namen „Spezi“ hat. Dort ärgert man sich übrigens bis heute, dass man in den 70ern einen unbegrenzt gültigen Vertrag mit Paulaner über die Namensrechte geschlossen hat. Würde sagen, der hat sich für Paulaner mehr als bezahlt gemacht.