Das Bundesinnenministerium will noch tiefer als bisher in die Privatsphäre Geflüchteter eingreifen. Behörden wie das BAMF sollen nicht nur ihre Smartphones, sondern ganze Cloud-Speicher auslesen. Das unterläuft ein aktuelles Gerichtsurteil, sagt die Gesellschaft für Freiheitsrechte.
die DSGVO hat privaten Akteuren wichtige Grenzen gesetzt. Sie enthält aber auch weitreichende Öffnungsklauseln für staatliche Akteure, die in nationales Recht umgesetzt werden können.
Was zum fick? Das kann doch gar nicht mit der DSGVO vereinbar sein oder?!?
die DSGVO hat privaten Akteuren wichtige Grenzen gesetzt. Sie enthält aber auch weitreichende Öffnungsklauseln für staatliche Akteure, die in nationales Recht umgesetzt werden können.
Verdammt! Das wusste ich nicht.
DSGVO gilt nur für Bürger erster Klasse.