Bei der Mindestversorgung handelt es sich entsprechend der rechtlichen Vorgaben um einen Anschluss, der 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload bei einer Latenz von 150 ms bietet. Den „erschwinglichen“ Preis berechnet die Bundesnetzagentur, dieser liegt derzeit bei rund 30 Euro pro Monat.
30€ als Mindestversorgung ist schon ganz schön happig.
Genau. Du verstehst das offensichtlich nicht. Die kosten spielen bei der Gleichbehandlung keine rolle, aber ob ich das nochmal sage oder peng.
Du setzt halt eine Fahrtentschädigung = eine unterschiedliche Fahrtentschädigung. So kann man halt alles rechtfertigen.