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    1 year ago

    Leistungszulagen wären ein Punkt. Aber die Eingruppierung eben nicht. Nur Mitarbeiter mit der selben Eingruppierung sind angeblich in meiner Vergleichsgruppe.

    Die Leistungszulagen sind aber wiederum auch tariflich geregelt bzw. über Betriebsvereinbarungen. D.h. im Tarif ist hier eher weniger nach Gutdünken des Personalwesens oder der Chefs geregelt.

    Daher wie gesagt: interessant wäre die Eingruppierung der Personen welche eine vergleichbare Tätigkeit haben wie ich.