Bis zu 10 Gramm Cannabis in der Tasche zu haben, ist legal. Nun geht es noch einen Schritt weiter: Alles unter dieser Menge «darf nicht gerichtlich zur Vernichtung eingezogen werden», heisst es in einem Urteil des Bundesgerichts. Damit schafft es einen Präzedenzfall.

  • Makiterr@iusearchlinux.fyi
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    5
    ·
    1 year ago

    Vielleicht verstehe ich da als Nicht-Schweizer was nicht, aber warum steht das überhaupt zur Debatte, wenn es legal (und nicht nur straffrei) ist?