Die Linken-Politikerin Daphne Weber, Mitglied des Geschäftsführenden Parteivorstandes, hat bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen den CDU-Parteichef Friedrich Merz erstattet.

  • Haven5341@feddit.de
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    1 year ago

    Für den Vorwurf der Volksverhetzung müsste man ihm mindestens nachweisen, dass er die Aussage im Wissen darum, dass sie falsch ist, getroffen hat.
    - Stefan Conen, Mitglied im Strafrechtsausschuss des DAV

    Hä? Merz ist Mitglied der gesetzgebenden Gewalt in Deutschland. Er ist Vorsitzender der größten Oppositionspartei. Er hetzt wiederholt gegen Flüchtlinge, das ist also sein Thema, und nicht zuletzt hat er das Asylbewerberleistungsgesetz mit beschlossen und der Inhalt des § 4 hat sich bzgl des Zahnersatzes während seiner Abwesenheit vom Parlament offenbar qualitativ nicht geändert. (Quelle).

    Kann mir einer erklären warum er da juristisch einen auf dumm machen kann?

    • Anekdoteles@feddit.de
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      1 year ago

      Das stimmt außerdem überhaupt nicht. Warum sollte es für Volksverhetzung erheblich sein, ob es wahr ist oder nicht? Zu Hass aufstacheln kann ich mit Un-, Halb- und vollen Wahrheiten gleichermaßen.

      • 0x442e472e@feddit.de
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        1 year ago

        In der deutschen Gesetzgebung spielt Intention eine große Rolle. Siehe Mord vs. Totschlag

        • Anekdoteles@feddit.de
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          1 year ago

          Im StGB heißt es aber

          (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

          1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt (…)

          Zum Hass aufstacheln setzt keine Intention voraus.

          • Kornblumenratte@feddit.de
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            1 year ago

            Na ja – ist zum Hass aufstacheln nicht irgendwie eine Intention? Wobei, so wie ich das als juristischer Laie lese, es hier weniger auf die Intention denn auf das Ergebnis ankommt.

            Ich denke auch, seine Aussage fällt eher unter Satz 2:

            1. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,