Die Linken-Politikerin Daphne Weber, Mitglied des Geschäftsführenden Parteivorstandes, hat bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen den CDU-Parteichef Friedrich Merz erstattet.
Die Linken-Politikerin Daphne Weber, Mitglied des Geschäftsführenden Parteivorstandes, hat bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen den CDU-Parteichef Friedrich Merz erstattet.
Hä? Merz ist Mitglied der gesetzgebenden Gewalt in Deutschland. Er ist Vorsitzender der größten Oppositionspartei. Er hetzt wiederholt gegen Flüchtlinge, das ist also sein Thema, und nicht zuletzt hat er das Asylbewerberleistungsgesetz mit beschlossen und der Inhalt des § 4 hat sich bzgl des Zahnersatzes während seiner Abwesenheit vom Parlament offenbar qualitativ nicht geändert. (Quelle).
Kann mir einer erklären warum er da juristisch einen auf dumm machen kann?
Das stimmt außerdem überhaupt nicht. Warum sollte es für Volksverhetzung erheblich sein, ob es wahr ist oder nicht? Zu Hass aufstacheln kann ich mit Un-, Halb- und vollen Wahrheiten gleichermaßen.
In der deutschen Gesetzgebung spielt Intention eine große Rolle. Siehe Mord vs. Totschlag
Im StGB heißt es aber
Zum Hass aufstacheln setzt keine Intention voraus.
Na ja – ist zum Hass aufstacheln nicht irgendwie eine Intention? Wobei, so wie ich das als juristischer Laie lese, es hier weniger auf die Intention denn auf das Ergebnis ankommt.
Ich denke auch, seine Aussage fällt eher unter Satz 2:
Aber es ist deutlich schwieriger zu argumentieren, dass etwas Hetze sein soll, wenn es auf Fakten basiert