Nachdem am Donnerstag zwei 14-Jährige für einen Großeinsatz am Schulzentrum Sonnenhügel in Osnabrück gesorgt haben, fokussieren sich die Ermittlungen auf einen der beiden Jugendlichen.
Ja, aber mit der Bedingung, dass vorsätzlicher Missbrauch irgendwie doch bestraft wird. Gibt ja auch Gesetze gegen Vortäuschen einer Straftat und eines Notfalls/Unglücks. Das muss dann stattdessen passieren, wenn es klar kein Irrtum war (z.B. sollte ermittelt werden, wenn es mehrfach passiert usw.)
Ja, aber mit der Bedingung, dass vorsätzlicher Missbrauch irgendwie doch bestraft wird. Gibt ja auch Gesetze gegen Vortäuschen einer Straftat und eines Notfalls/Unglücks. Das muss dann stattdessen passieren, wenn es klar kein Irrtum war (z.B. sollte ermittelt werden, wenn es mehrfach passiert usw.)