• NeoNachtwaechter@lemmy.world
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    1 month ago

    Dazu kommt, dass er rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung landet, aber der Dienstherr nur den Arbeitgeberanteil zahlt.

    Meine private DRV Expertin ist allerdings abweichender Ansicht: bei der Nachversicherung in der gesetzlichen ‘zahlt’ der Dienstherr die gesamten Beiträge.

    natürlich nur fair, letzterer musste immerhin sein Arbeitsleben dafür eine Sozialabgabe zahlen.

    Der Beamte hatte sein Arbeitsleben lang ein etwas niedrigeres Gehaltsniveau als die private Wirtschaft.

    Nachversichert wird anhand des tatsächlich verdienten Brutto. Das ergibt dann in der gesetzlichen Rente schon erheblich weniger als die Pension gewesen wäre.