Warum nicht? Welches Recht haben die Protestierenden die Fluglinien vom fliegen also von der freien Nutzung ihres Eigentums (der Flugzeuge) oder der Erbringung ihres Geschäftsbetriebs abzuhalten?
Hier geht es um eine vorsätzliche Rechtsverletzung von entweder dem Recht am Eigentum oder als sonstiges Recht z.B. am Geschäftsbetrieb.
Als kleiner Hinweis zum nachlesen: https://www.lecturio.de/magazin/§-823-bgb/
Die Kernfragen dürften Prozesstaktisch sein ob es überhaupt was zu holen gibt oder ob die Handlung der Protestierenden als nicht rechtswidrig (und damit nicht unerlaubt) einzustufen sind weil durch das Recht auf Meinungsäußerung und Versammlung als Protest gedeckt.
Das mit der Auskunft zur Sta ist so nicht korrekt. Der Staatsanwalt kann vorladen und eine Vorladung auch erzwingen.
Ggü. Der Sta kann man sich natürlich auf seine Aussageverweigerungsrechte berufen aber hingehen muss man erstmal. Solange man Zeuge ist und keine Verweigerungsrechte hat muss man hier auch wahrheitsgemäß Aussagen. Als Beschuldigter sieht das natürlich anders aus aber deswegen müssen sie einem das auch am Beginn des Gesprächs sagen.
Eine Vorladung der Polizei hingegen kannst du ruhig erstmal ignorieren. Worst Case kommt die Vorladung der Sta halt nach.
In beiden Fällen ist ein Gespräch mit einem Anwalt allerdings zu empfehlen wenn sie ein Brief auf dem Tisch liegt.