Ich tendiere auch zu Ersterem: Es ist nicht beweisbar, dass er gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe ist.
Generell hätte aber auch die Widerspruchsklausel dazu geführt, dass ein Vergewaltigungsopfer unter Druck gesetzt wird, um die Anzeige zurückzuziehen, was auch keine gute Implementierung des Gesetzes gewesen wäre.
So etwa?: Frau Müller, soll ich für Sie heute den Schamanen spielen oder ziehen Sie eine Behandlung mit echter Medizin vor?