Oh, danke für die Richtigstellung. Das war mir nicht bewusst. Das macht die ganze doch total absurd. Woher soll ein Verkäufer wissen, ob der Käufer das Produkt dampfen oder als Reinigungsmittel nutzen will? In der Praxis macht die Versteuerung von PG und VG doch dann gar keinen Sinn.
Das ist der springende Punkt. Wäre die Verkäuferin von Anfang an ehrlich gewesen, hätte sie den Kaufvertrag sehr wahrscheinlich legal widerrufen können.