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Cake day: August 2nd, 2023

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  • Insbesondere sei eine Transaktion im Blockchain-System nicht als “Erklärung” oder “Täuschung” im Sinne des Computerbetrugs zu werten, heißt es in dem Urteil. Anders als etwa beim Online-Banking, wo die Eingabe einer TAN als konkludente Erklärung einer Berechtigung zur Transaktion interpretiert werden kann, erfolge die Krypto-Transaktion durch die reine Eingabe des privaten Schlüssels. Dieser löst die Transaktion direkt im dezentralen System aus. Es fehle eine “Miterklärung einer Berechtigung” zu dem Transfer, die für den Computerbetrug charakteristisch wäre. Das System prüfe lediglich die Gültigkeit des Schlüssels, nicht die Berechtigung des handelnden Individuums im Sinne einer menschlichen Willenserklärung.

    So lange etwas nicht durch 2FA geschützt ist, bleibt unberechtigter Zugriff legal?


















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    1 month ago

    Sehe ich auch so.

    Ich stehe ja gerne neben anderen Leuten und schreie denen Obszönitäten ins Ohr. Macht mir sehr viel Spaß. Leider wird mir auch immer gesagt, dass ich damit aufhören soll.

    Ist es denn so schwer, andere einfach mal das machen zu lassen, was ihnen Spaß macht?