Konkret sehe das laut Sahin im Fall einer Pizza Margherita so aus: Im Einkauf koste sie den Kölner Unternehmer derzeit 5,80 Euro, verkaufen müsste er sie daher eigentlich für mindestens 18 bis 19 Euro. “Das kauft doch dann gar keiner mehr”, so Sahin. Im Ossendorfbad kostet die große Margherita derzeit 12,90 Euro. Wenn die Preise der Pizza-Lieferanten weiter steigen, müsse er die Pizzen wohl bald aus dem Sortiment seiner vier Kioske nehmen, meint der Gastronom.
Er verweist hier auf die von ihm kaum beeinflussbaren Kosten, Einkaufspreis und die Mindestvorgabe für Personal. Man kann ihm vorwerfen, dass er seinen beeinflussbar Anteil nicht aufzählt. Das erwähnen der Lohnanstiege ist jedoch korrekt. In seinem Gewerbe und wahrscheinlich auch seiner Zulieferkette, dürfte der Mindestlohn für einigen zu einer besseren und gerechteren Entlohnung geholfen haben. Ich kann seine Sichtweise verstehen.
Schuld? Eine Begründung ist keine Schuldzuweisung. Sofern der Verzehr von mitgebrachten Speisen, z.B. auf der Liegewiese o.ä., erlaubt ist gibt es, kein Problem bzw. Schuld. Es gibt nur ein Geschäftskonzept das eventuell nicht mehr aufgeht und angepasst oder aufgegeben werden muss. Preisanpassumgen sind eine von vielen Möglichkeiten. Falls der Betreiber des Kiosk aufgeben würde. Welches resultierende Einkommen, würden wir mindestens erwarten um dieses, unter gleichen Vertragsbedingungen, zu betreiben?