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    2 days ago

    Das Verwaltungsgericht sei im Eilverfahren erst- und auch letztinstanzlich zuständig. »Das hat die Politik bewusst so geregelt, um in solchen Verfahren zu schnellen, abschließenden Entscheidungen zu kommen«, erklärte Korbmacher.

    Allerdings sollte das ja eigentlich nur in Verfahren gelten, die im Sinne des Innenministeriums ausgehen. Alle anderen können gerne den jahrelangen Rechtsweg beschreiten.

    Würde ein /s setzen, aber das scheint mittlerweile die Denke dort zu sein.