• Rbnsft@lemmy.world
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    6 days ago

    Und da es Geschlechter Gleichheit gibt wird es eventuell einkassiert wenn man damit vor Gericht geht. Oder sehe ich das falsch?

    • geissi@feddit.org
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      6 days ago

      Und da es Geschlechter Gleichheit gibt wird es eventuell einkassiert wenn man damit vor Gericht geht. Oder sehe ich das falsch?

      Wenn du Art 3 GG meinst, den gab es auch schon vor Aussetzung der Wehrpflicht. Da beides Verfassungsrang hat, sticht das eine das andere nicht aus.
      Gerichte haben bisher immer entschieden, dass das rechtlich zulässig ist: https://www.bverwg.de/de/260606B6B9.06.0

      Hier auch noch aus einem Urteil des BVerfG:

      1. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die Beschränkung der Wehrpflicht auf männliche Bürger keinen Verfassungsverstoß darstellt (vgl. BVerfGE 12, 45 <52 f.>; 48, 127 <161, 165>). Zur Begründung hat es ausgeführt, dass Art. 73 Nr. 1 GG und Art. 12 Abs. 3 GG gleichen verfassungsrechtlichen Rang mit Art. 3 Abs. 2 und 3 GG hätten (vgl. BVerfGE 12, 45 <52>).

      https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2002/03/lk20020327_2bvl000202.html

      Tatsächlich mussten sich Frauen das Recht auf freiwilligen Wehrdienst Anfang 2000 überhaupt erst gerichtlich einklagen:
      https://de.wikipedia.org/wiki/Kreil-Entscheidung

      • Saleh@feddit.org
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        6 days ago

        Grundsätzlich ist das natürlich richtig. Ich Frage mich allerdings, ob das Urteil noch zeitgemäß ist.

        Es wurden diverse Schritte unternommen, um mehr Gleichstellung zwischen Frauen und Männern zu schaffen. 2006 war es noch deutlich normaler, dass Männer eben Karriere machen und Frauen sich um den Haushalt und die Kinder kümmern. 2006 war Elternzeit für Väter z.B. noch eine Kuriosität. Heute sieht das zum Glück anders aus.

        Wir sind keinesfalls schon bei Gleichstellung angekommen. In diesem Prozess müssen jedoch die Privilegien und Pflichten immer wieder neu abgewogen werden, und ich denke, da ist 9 Monate Lebenszeit nicht unerheblich.

        • geissi@feddit.org
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          6 days ago

          Ich Frage mich allerdings, ob das Urteil noch zeitgemäß ist

          Grundsätzlich ist es natürlich schon möglich, dass das Verfassungsgericht heute zu einer anderen Einschätzung kommt.
          Davon ausgehen würde ich aber nicht.

    • Toe Tags@feddit.org
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      6 days ago

      Das BVerG jat die Wehrpflicht vor längerem schon einmal bestätigt und Anträge hierzu abgelegt. Ich gehe davon aus, dass eine wiedereingeetze Wehrpflicht und Wehrausbildung einige Jahre stehen bleibt, bis, ein Antrag mit der richtigen Begründung zu einem rechtskräftigen Urteil gelangt.

      Wieviel Jahre wiedereingesetzte Wehrausbildungspflicht wird das dauern? Wieviel Reservisten sind dann damit auf dem Papier vorhanden?