Ich weiß gar nicht, was die sich immer alle so einscheißen. Der Wachdienst kann mir bis zu dem Punkt, wo ich an der Kasse vorbeigehe rein gar nichts und wird entsprechend auch nichts machen außer mir beim einkaufen zuzuschauen, was mir herzlichst egal ist. Außerdem nehme ich für das bisschen, was ich kaufen wollte keinen Einkaufskorb sondern die Tasche meines Ziehübers.

  • CyberEgg@discuss.tchncs.de
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    1 day ago

    Weder noch. Falsche Verdächtigung liegt erst vor, wenn jemand wider besseren Wissens Anzeige erstattet mit der Absicht, dass Behörden Verfahren oder andere Maßnahmen einleiten. (Bin kein Anwalt, steht aber so in §164 StGB.)

    • bleistift2@sopuli.xyz
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      1 day ago

      Behörden Verfahren oder andere Maßnahmen einleiten

      Die Behörde Polizei leitet ja die Maßnahme Taschendurchsuchung ein. Der einzige offene Punkt ist mMn „wider besseren Wissens”. Da frage ich mich, ob (aus Sicht des Supermarktes) „ich habe keinen Hinweis” bereits „wider besseren Wissens” ist. Denn wenn das nicht der Fall wäre, dürfte ich jede x-beliebige Person einer y-beliebigen Straftat bezichtigen, denn ich weiß es ja nicht besser.

      • kossa@feddit.org
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        13 hours ago

        Hä? Du weißt es ja in dem Moment besser, wo du eine x-beliebige Person bezichtigst, weil du ja nichts gesehen hast, das eine Straftat vermuten lässt.

        Dass die Beweisführung der inneren Haltung schwierig ist, ist halt ein übliches und bekanntes Problem der Juristerei ¯_(ツ)_/¯

        Aber in dem Fall hat der Supermarkt ja so oder so “gewonnen”: Supermärkte haben ja was dagegen, dass eigene Taschen benutzt werden, weil auf die Weise oft geklaut wird (sei es bewusst oder unbewusst, auch hier ein klassisches Problem der “inneren Sicht”, stimmt die Ausrede “Huch, hab ich vergessen” oder war es ein bewusster Diebstahlversuch?). Wenn sie dich also sehen, wie du Sachen in die eigene Tasche räumst, dann haben sie also einen begründeten Verdacht.