Trotz Gerichtsurteil über die Rechtswidrigkeit setzen Beamt*innen Dobrindts Grenzkontrollen widerspruchslos um. Bedenken des Bundespolizei-Hauptpersonalrats wurden ignoriert.
Disziplinarstrafen werden allerdings von Vorgesetzten verhängt, und die haben die Kontrollen ja angewiesen, es wird also nicht passieren; Disziplinarstrafen wird es höchstens gegen die geben, die remonstrieren, wegen Verstoß gegen Dienstvorschriften. Die mögen dann von Gerichten gekippt werden, aber mit Beförderungen ist es dann wahrscheinlich vorbei, wenn es um mehr als Pflichtbeförderungen geht.
Disziplinarstrafen werden allerdings von Vorgesetzten verhängt, und die haben die Kontrollen ja angewiesen, es wird also nicht passieren; Disziplinarstrafen wird es höchstens gegen die geben, die remonstrieren, wegen Verstoß gegen Dienstvorschriften. Die mögen dann von Gerichten gekippt werden, aber mit Beförderungen ist es dann wahrscheinlich vorbei, wenn es um mehr als Pflichtbeförderungen geht.