• Dunstabzugshaubitze@feddit.org
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    7 days ago

    In DE (und ganz EU) ist KI-Training über die Ausnahmen für Text- und Data-Mining geregelt (auch wenn manche Urheberrechtsleute das gerne ungeschehen machen würden). Wenn es tatsächlich rein privat und nicht kommerziell ist, könnte es vielleicht auch Privatkopie sein. Weiß ich nicht recht.

    im EU AI Act sind natürliche Personen, die so ein System privat und nicht beruflich betreiben ausdrücklich von den regelungen ausgeschlossen, das ist in dieser diskussion aber eh nur ein strohmann.

    Man darf auch nicht unbedingt Fotografien davon veröffentlichen (siehe Panoramafreiheit).

    es geht hier nicht um veröffentlichen, es geht um die Änderung von daten in deinem Besitz, sie werden nicht an dritte weitergegeben oder irgendwo zur schaugestellt. Ich könnte jetzt grade meine Fotobände durchgehen und auf jedes Foto eine Ente malen und würde nichts ungesetzliches tun. ich dürfte sie vermutlich nicht ausstellen.

    Bei Werbeblockern wohl nicht, aber wenn du das Foto einer lebenden Person veränderst und zB auf Lemmy veröffentlichst, dann greift die DSGVO.

    zum glück tun wir das nicht sondern bearbeiten nur html, dass uns der Browser anzeigt.

    Genau das stimmt eben nicht. Privatkopie ist zB wenn du Musik vom PC auf Handy kopierst, einen Text aus dem Internet ausdruckst, usw. Dafür werden die Rechteinhaber entschädigt. Auf Speichermedien, Handys, usw wird die “Urheberrechtsabgabe” erhoben, die die Verlage usw unter sich aufteilen. Ältere Leute drucken gerne Nachrichten aus, also gibt es da Geld für Springer.

    Die “kopie” wird schon indem moment erstellt, indem mein Browser das html läd bzw generiert. und dabei wird er es in vielen fällen schon anders darstellen als es geplant war, wenn mir z.b. Fonts fehlen oder ich inhalte von drittservern nicht lade. Und für alle Beteiligten Geräte wurde diese Pauschale gezahlt, also gibt’s auch hier nichts rütteln, wir vervielfältigen ja nichtmals etwas.

    Ein Urteil im Sinne des Axel-Springer-Verlags wäre einfach nur Banane.

    • General_Effort@lemmy.world
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      7 days ago

      m EU AI Act sind natürliche Personen, die so ein System privat und nicht beruflich betreiben ausdrücklich von den regelungen ausgeschlossen, das ist in dieser diskussion aber eh nur ein strohmann.

      Den AI Act habe ich auch nicht erwähnt. Wie gesagt, Urheberrecht.

      es geht hier nicht um veröffentlichen, es geht um die Änderung von daten in deinem Besitz, sie werden nicht an dritte weitergegeben oder irgendwo zur schaugestellt.

      Eben dabei muss UrhG und DSGVO beachtet werden.

      Ich könnte jetzt grade meine Fotobände durchgehen und auf jedes Foto eine Ente malen und würde nichts ungesetzliches tun. ich dürfte sie vermutlich nicht ausstellen.

      Das ist nicht unbedingt richtig. Es kommt drauf an.

      Die “kopie” wird schon indem moment erstellt, indem mein Browser das html läd bzw generiert. und dabei wird er es in vielen fällen schon anders darstellen als es geplant war, wenn mir z.b. Fonts fehlen oder ich inhalte von drittservern nicht lade.

      Da sehe ich kein Problem. Hat auch nichts mit dem Argument in diesem Fall zu tun.

      Ein Urteil im Sinne des Axel-Springer-Verlags wäre einfach nur Banane.

      Das Gericht wird das Gesetz interpretieren. Urteile nach dem “gesunden Volksempfinden” hättest, gibt’s nicht mehr.