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Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten
Weiß nicht, was da geastroturft sein soll? Wenn ich privat irgendwelche Dinge mit personenbezogenen Daten mache, hat das ggf. etwas mit Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht zu tun, aber nicht mit der DSGVO.
Wenn du was auf Lemmy veröffentlichst, ist es nun mal nicht mehr rein persönlich. Das wird allgemein so ausgelegt. Wer was anderes sagt, hat keine Ahnung.
Nö, wird es nicht. Lemmy als Plattform ist davon dann betroffen, ich als User nicht. Die Frage, ob etwas eine persönliche (vulgo private) Nutzung ist, hat nichts mit der Frage der Veröffentlichung zu tun. Dass das nicht generell so ausgelegt wird sieht man auch daran, dass persönliche Websiten kein Impressum brauchen, auch wenn sie “veröffentlicht” sind. Im Kontext der Diskussion hier ging es ja aber um die Datenverarbeitung auf dem eigenen Rechner, die, auch ohne Veröffentlichung, bei bspw. kommerzieller Nutzung von der DSGVO erfasst wäre, bei privater Nutzung aber eben nicht.
Warum rufst du “Desinformation” ohne Belege für deine Behauptung zu liefern?
Mit Internetzugang sollte es eigentlich in wenigen Minuten möglich sein, entsprechende Informationen zu finden. Auch Urteile im Originaltext. Diese Ausnahme ist ja eine grundlegende Sache und nichts, wofür man sich durch Fachliteratur wühlen müsste.
Aber wenn es an grundlegenden Recherche-Fähigkeiten fehlt, warum macht man dann so große Behauptungen? Es muss einem dann doch mindestens egal sein, ob es stimmt. Es passt auch nicht in die Communitys hier. Lemmy-User fordern erfahrungsgemäß eine extrem strenge Auslegung der DSGVO. Also, warum?
Nochmal: ja, man darf nicht einfach random Fotos von irgendwem veröffentlichen. Aber nicht wegen der DSGVO. Das steht sogar in deinem Artikel: das eine random niederländische Gericht hat das so entschieden, aber bei der Übertragung in deutsches Recht sagt der befragte Experte laut Artikel sogar explizit:
Allerdings wundere er sich, warum die DSGVO herangezogen wird. “Es handelt sich bei diesem Fall eher um einen privaten und nicht um einen gewerblichen Bereich.”
Ich würde auch erwarten, dass wenn die Oma in Holland in Berufung gegangen wäre, das Urteil nicht mehr die DSGVO als Rechtsgrundlage genommen hätte. Weil die das nicht hergibt.
Die DSGVO regelt ja v.a. auch die Ansprüche, die ich an Personen im Geltungsbereich habe, wenn sie meine personenbezogenen Daten verarbeiten. Wenn ich dir meine Telefonnummer gebe, dann verarbeitest du meine personenbezogenen Daten im Sinne der Verordnung. Trotzdem kannst du mich getrost auslachen, wenn ich dir einen DSGVO-Auskunftsersuchen zuschicke.
Tja. Bleibt die Frage, was bringt dir das hier? Ich meine, wenn’s ein Problem mit dem Leseverständnis wäre, dann müsstest du doch jetzt trotzdem ein bisschen vorsichtiger sein. Vielleicht ein Bot?
Bester Bot der Welt, er klärt über Fehlannahmen zur DSGVO auf 😅
Was bringt es dir denn, du antwortest ja auch immer? Bei mir ist es einfach so, dass das ein Triggerpunkt ist: ich hab schon so oft
wegen DSGVO dürfen wir dies nicht, oder dürfen jenes
gehört. Aber dann hat niemand, der so etwas von sich gibt, jemals ernsthaft in diese Verordnung reingeschaut. Für eine Verordnung ist die ziemlich gut geschrieben. Wegen dem medialen Bohai damals ist das irgendwie einfach ein random Wort geworden, das man auf gut Glück einwirft, wenn man bspw. sinnvolle Digitalisierung verhindern will.
Ist ein bisschen die moderne Variante von “das geht nicht wegen der Versicherung”. Keiner kennt irgendwelche Versicherungsbedingungen ernsthaft, aber wenn man das sagt, sind alle sofort “Aha, ja klar, das macht Sinn!”. Und das habe ich eben auch bei der DSGVO zu oft so erlebt, deswegen erläutere ich sie immer gerne und bin hart getriggert, wenn ich irgendwo was lese von “Das geht nicht wegen DSGVO”.
In der DSGVO selbst steht
Weiß nicht, was da geastroturft sein soll? Wenn ich privat irgendwelche Dinge mit personenbezogenen Daten mache, hat das ggf. etwas mit Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht zu tun, aber nicht mit der DSGVO.
Wenn du was auf Lemmy veröffentlichst, ist es nun mal nicht mehr rein persönlich. Das wird allgemein so ausgelegt. Wer was anderes sagt, hat keine Ahnung.
DSGVO ist Persönlichkeitsrecht.
Nö, wird es nicht. Lemmy als Plattform ist davon dann betroffen, ich als User nicht. Die Frage, ob etwas eine persönliche (vulgo private) Nutzung ist, hat nichts mit der Frage der Veröffentlichung zu tun. Dass das nicht generell so ausgelegt wird sieht man auch daran, dass persönliche Websiten kein Impressum brauchen, auch wenn sie “veröffentlicht” sind. Im Kontext der Diskussion hier ging es ja aber um die Datenverarbeitung auf dem eigenen Rechner, die, auch ohne Veröffentlichung, bei bspw. kommerzieller Nutzung von der DSGVO erfasst wäre, bei privater Nutzung aber eben nicht.
Und warum verbreitest du solche Desinformation? Ist es nicht ein bisschen viel Mühe für so einen unlustigen Joke?
Warum rufst du “Desinformation” ohne Belege für deine Behauptung zu liefern? Unsere Diskussion besteht gerade aus
und du sagst
Und ich verbreite dann Desinformation? Unlustiger Joke. Wo sind denn die unzähligen Experten, die eine gegenteilige Auffassung vertreten?
Mit Internetzugang sollte es eigentlich in wenigen Minuten möglich sein, entsprechende Informationen zu finden. Auch Urteile im Originaltext. Diese Ausnahme ist ja eine grundlegende Sache und nichts, wofür man sich durch Fachliteratur wühlen müsste.
Vielleicht ist es ja nicht so einfach, wie es für mich scheint. Also bring ich mal was. Hier ein Spiegel-Bericht über einen Fall aus 2020. Eine Oma hatte Fotos von ihren Enkeln auf Facebook gestellt, gegen den Willen der Eltern. So sieht der EuGH das schon seit über 20 Jahren (Lindquist-Urteil in 2003)
Aber wenn es an grundlegenden Recherche-Fähigkeiten fehlt, warum macht man dann so große Behauptungen? Es muss einem dann doch mindestens egal sein, ob es stimmt. Es passt auch nicht in die Communitys hier. Lemmy-User fordern erfahrungsgemäß eine extrem strenge Auslegung der DSGVO. Also, warum?
Nochmal: ja, man darf nicht einfach random Fotos von irgendwem veröffentlichen. Aber nicht wegen der DSGVO. Das steht sogar in deinem Artikel: das eine random niederländische Gericht hat das so entschieden, aber bei der Übertragung in deutsches Recht sagt der befragte Experte laut Artikel sogar explizit:
Ich würde auch erwarten, dass wenn die Oma in Holland in Berufung gegangen wäre, das Urteil nicht mehr die DSGVO als Rechtsgrundlage genommen hätte. Weil die das nicht hergibt.
Die DSGVO regelt ja v.a. auch die Ansprüche, die ich an Personen im Geltungsbereich habe, wenn sie meine personenbezogenen Daten verarbeiten. Wenn ich dir meine Telefonnummer gebe, dann verarbeitest du meine personenbezogenen Daten im Sinne der Verordnung. Trotzdem kannst du mich getrost auslachen, wenn ich dir einen DSGVO-Auskunftsersuchen zuschicke.
Tja. Bleibt die Frage, was bringt dir das hier? Ich meine, wenn’s ein Problem mit dem Leseverständnis wäre, dann müsstest du doch jetzt trotzdem ein bisschen vorsichtiger sein. Vielleicht ein Bot?
Bester Bot der Welt, er klärt über Fehlannahmen zur DSGVO auf 😅
Was bringt es dir denn, du antwortest ja auch immer? Bei mir ist es einfach so, dass das ein Triggerpunkt ist: ich hab schon so oft
gehört. Aber dann hat niemand, der so etwas von sich gibt, jemals ernsthaft in diese Verordnung reingeschaut. Für eine Verordnung ist die ziemlich gut geschrieben. Wegen dem medialen Bohai damals ist das irgendwie einfach ein random Wort geworden, das man auf gut Glück einwirft, wenn man bspw. sinnvolle Digitalisierung verhindern will.
Ist ein bisschen die moderne Variante von “das geht nicht wegen der Versicherung”. Keiner kennt irgendwelche Versicherungsbedingungen ernsthaft, aber wenn man das sagt, sind alle sofort “Aha, ja klar, das macht Sinn!”. Und das habe ich eben auch bei der DSGVO zu oft so erlebt, deswegen erläutere ich sie immer gerne und bin hart getriggert, wenn ich irgendwo was lese von “Das geht nicht wegen DSGVO”.