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wie soll ich bezahlen?
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Als Endkunde, kann ich zum Beispiel ein Paar Schuhe kaufen, oder muss ich gleich 10 Paar kaufen?
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Muss ich Zoll bezahlen, wenn ich in der EU wohne?
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Kann man ohne Konto einkaufen?
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Nun gibt es Sonderangebote (cyber Monday) bis 03.12. Gibt es viele solche Aktionen im Jahr?


Bei Waren aus dem Nicht-EU-Ausland musst du allgemein Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Das sind 19% des Wahrenwerts. Diese wird für gewöhnlich erst ab einer Abgabe von 5€ erhoben. Zollsätze sind sehr unterschiedlich und dort gelten verschiedene Regelungen für verschiedene Länder und Warenkategorien. Das ganze wird aber, für gewöhnlich, erst ab einem Warenwert im niedrigen dreistelligen Bereich relevant.
Der Sender kann eine Zollinhaltsangabe machen, sodass der Zoll den Warentyp und Warenwert kennt und dementsprechend Gebühren erheben kann, oder davon absieht. Diese Angaben sind nicht immer korrekt, oder vorhanden. In dem Fall kann es vom Zoll Post geben und man darf denen dann den Inhalt präsentieren und eine Rechnung vorzeigen, sodass sie die Gebühren entsprechend erheben können. Aber natürlich nur, wenn man es schafft zu den Öffnungszeiten da an zu tanzen, denn sonst geht das ganze wieder zurück.
Die Einfuhrumsatzsteuer ist bei AliExpress schon im Kaufpreis mit eingerechnet und wird direkt von denen abgeführt. Solange die Bestellung unter 150€ bleibt braucht man dort als Endkunde quasi nichts zu beachten (außer natürlich dass man realistisch keine Möglichkeit hat etwas zurück zu schicken oder zu reklamieren und solche direkten Bestellungen aus China mMn sowieso eine mindestens ökologische Sauerei sind).
Im Prinzip also: Account machen und sofern deine Bestellung unter 150€ bleibt läuft das im Prinzip genau wie eine Bestellung z.B über eBay, nur dass der Versand ein paar Tage länger dauert.
Auf der Seite vom Zoll wird das auch nochmals mit Beispielen erläutert.
Bei Waren mit einem Warenwert von unter 150 € (außer Kaffee, Alkohol, Parfum, etc.) ist die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % (bzw. ermäßigt 7 %) zu entrichten, wird aber erst, wenn sie mehr als 1€ beträgt eingezogen.
(Daher die 5 € Grenze beim Warenwert.)Bei einem Warenwert über 150 € (bzw. bei Kaffee, Alkohol und Parfum, etc.), wird die Einfuhrabgabe nach den Zolltarifen berechnet, d.h. dass zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer Zoll und ggf. die relevanten Verbrauchssteuern (Kaffeesteuer, Alkoholsteuer, …) anfallen.
Wenn man von der Post die Nachricht bekommt, dass eine Sendung beim Zoll liegt, kann man die Abfertigung gegen Gebühr online, “von Zuhause” über die Post machen ohne, dass man dafür persönlich beim Zoll antanzen muss. Die Erklärung zum Warenwert muss innerhalb der Lagerdauer von 9 Tagen (gezählt ab der Übergabe der Sendung von der Post ans Zollamt) beim Zoll eingegangen sein.
In meiner Erinnerung wurden die erst erhoben, wenn 5€ Steuern anfallen. Also irgendwo bei ~26€ Warenwert. Ich denke, das hat sich einfach geändert
Stimmt.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Zoll/neuerungen-einfuhr-umsatzsteuerrecht-1-juli.html
22 € netto entsprechen 26 € brutto.
Die Zollgrenze von 150 € ist dann 2028 dran:
https://www.chip.de/news/Grosse-Zollreform-Diese-Plaene-werden-Temu-gar-nicht-gefallen_185553972.html
Naja. Ob der Wert wahr ist… ? ; -)
Meine Finger wollten wohl ein anderes Wort tippen