• einkorn@feddit.org
    link
    fedilink
    arrow-up
    15
    ·
    9 days ago

    Hmh, soetwas scheint häufiger vorzukommen, dass bereits auffällige Personen weitere Straftaten begehen. Was könnten wir dagegen nur tun? Vielleicht noch eine Liste mit Personen, die wir ignorieren können? Psychisch Kranke diesmal? /s

    • comrade_twisty@feddit.org
      link
      fedilink
      arrow-up
      11
      ·
      9 days ago

      Ist doch klar, wir brauchen sofort Minority Report! Darum verschenkt Bayern ja jetzt auch alle ihre gesammelten Daten an Palantir.

      • luciferofastora@feddit.org
        link
        fedilink
        arrow-up
        3
        ·
        edit-2
        8 days ago

        Um einen Klick zu ersparen, der verlinkte Abschnitt “Kritik”, Links und Rechtstext-Quellenanfaben ausgespart. Ich empfehle das Lesen des kompletten Artikels (auch für die Quellenangaben), aber für die mit kurzer Aufmerksamkeitsspanne:

        Entgegen der Ankündigung des Gesetzgebers, mit dem Gesetz einen Beitrag zur Entstigmatisierung psychisch kranker Menschen zu leisten, werde deren Stigmatisierung noch verstärkt. Der besonders umstrittene Art. 35 BayPsychKHG in der Fassung des ersten Entwurfs sah die Führung einer Unterbringungsdatei vor, deren personalisierte Daten einschließlich des erhobenen Untersuchungsbefundes zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten sowie zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder für bedeutende Sachwerte auch an die Polizei übermittelt werden durften. Eine entsprechende Regelung wird zum 1. Januar 2021 für den bayerischen Maßregelvollzug in Kraft treten. Die Unterbringung eines Patienten diene damit nicht mehr dem therapeutischen Ziel, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, sondern wie bei Straftätern allein der Gefahrenabwehr. Ausweislich der Begründung zum Gesetzesentwurf sollten mit dieser Regelung Zugriffsbefugnisse für den Bereich der Justiz, der Polizei und der Kreisverwaltungsbehörden eingeführt werden. Insbesondere sollte die Polizeidienststelle, in deren Zuständigkeitsbereich das Bedürfnis für die Unterbringung aufgetreten war, von der bevorstehenden Entlassung benachrichtigt und auch notwendige Informationen für eine Gefährdungseinschätzung übermittelt werden. Das bayerische Polizeiaufgabengesetz hätte sodann eine Überwachung dieser Personen ermöglicht.

        In dem zweiten, überarbeiteten Gesetzentwurf sieht Art. 33 BayPsychKHG nur noch ein anonymisiertes Melderegister vor, in dem alle Unterbringungen, Zwangsbehandlungen und Zwangsfixierungen von den Trägern der Einrichtung in verschlüsselter und anonymisierter Form erfasst und der Fachaufsichtsbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales jährlich gemeldet werden. Von der Benachrichtigung über eine Entlassung wurden zwar diejenigen Fälle ausgenommen, in denen die gerichtliche Unterbringung ausschließlich auf Grund von Selbstgefährdung erfolgt war. Die Übermittlung einer Gefährdungseinschätzung an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde und die Polizei wurde aber aufrechterhalten. Zusätzlich werden bei der Entlassung Minderjähriger die Sorgeberechtigten oder das Jugendamt verständigt.

        Dieser zweite Entwurf wurde am 11. Juli 2018 vom Bayerischen Landtag mit den Stimmen von CSU, SPD und FREIEN WÄHLERN angenommen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnten den Entwurf ab.


        Klar, lass mal die psychisch gefährdeten überwachen. Ich würde ja hoffen, dass das mit einer erhöhten Förderung für tatsächliche Behandlung einhergehen würde, aber dann wäre womöglich weniger Geld für die Überwachung übrig. Ne, da ist es viel wichtiger, dass die Kranken bösen, gefährlichen Irren ihrer Rechte beraubt werden und die Mitmenschen und “bedeutenden Sachwerte” mit Gewalt geschützt werden.

        Ich ahne schon, welche Definition für “bedeutende Sachwerte” herangezogen wird. Und wenn wir dann noch alle als krank bezeichnen, die eine potenzielle Gefahr für diese Sachwerte darstellen, haben wir ein wunderbares Mittel für die Repression politisch unerwünschter.

        Alter, fick die CxU, ob jetzt die schwarze, rote oder die orangene Ausgabe. Find ich ja sinnvoll, dass sie mangelhafte Gesetze auffrischen (müssen), aber es wäre doch nicht zu viel verlangt, eine tatsächlich konstruktive Neuregelung zu schaffen.