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    7 months ago

    Ich denke, die Arbeitgeber würden auf die Barrikaden gehen. Aber prinzipiell gute Idee.

    • trollercoaster@sh.itjust.works
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      7 months ago

      Ich denke, die Arbeitgeber würden auf die Barrikaden gehen.

      Einer Arbeiterpartei sollte das doch scheißegal sein.

      Oder ist die SPD etwa gar keine Arbeiterpartei?

      • tobi@feddit.de
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        7 months ago

        Jo. Sorry, natürlich, die SPD wird sowas unterstützen. Wichtig ist, es ist tatsächlich demnächst Verpflichtung für Länder mit Mindestlohn

        Uni­on be­ach­ten.

        Die Richt­li­nie 2022/2041 stellt in Art. 1 Abs. 3 (ver­ständ­lich) klar, dass sie nicht die Zu­stän­dig­keit der Mit­glied­staa­ten für die Fest­le­gung der Hö­he von Min­dest­löh­nen be­rührt so­wie de­ren Ent­schei­dung dar­über, ob über­haupt ge­setz­li­che Min­dest­löh­ne fest­ge­legt wer­den sol­len.

        Gibt es al­ler­dings in ei­nem EU-Land be­reits ei­nen ge­setz­li­chen Min­dest­lohn, gilt die Richt­li­nie 2022/2041. Sie schreibt u.a. vor, dass in Mit­glied­staa­ten, in de­nen we­ni­ger als 80 Pro­zent der Ar­beits­ver­hält­nis­ses durch Ta­rif­ver­trä­ge re­gu­liert wer­den, ei­nen Rah­men fest­ge­legt wer­den muss, der die Vor­aus­set­zun­gen für Ta­rif­ver­hand­lun­gen schafft, ent­we­der durch Er­lass ei­nes Ge­set­zes nach An­hö­rung der So­zi­al­part­ner oder durch ei­ne Ver­ein­ba­rung mit die­sen. Sol­che Mit­glied­staa­ten müs­sen au­ßer­dem ei­nen „Ak­ti­ons­plan zur För­de­rung von Ta­rif­ver­hand­lun­gen“ er­stel­len (Art.4 Abs.2 Satz 2 Richt­li­nie 2022/2041).