Energie ist im Sommer IMMER deutlich billiger als im Winter, weil das Angebot einfach größer als die Nachfrage ist; abgesehen davon, geht’s in dem Artikel hauptsächlich um die Kerninflation in der Energie- und Lebensmittelkosten gar nicht berücksichtigt werden.
Und was die Erzeugerpreise angeht, gibt’s da nicht wirklich was, das in den letzten Jahre wirklich gesunken ist; einzige Ausnahme vielleicht Unterhaltungselektronik.
Wichtiger Hinweis: Da die Inflationsrate ein gleitender Mittelwert ist, fallen die Preise selbst bei einer Inflationsrate von 0% nicht; sie bleiben lediglich konstant.
Die Inflationsrate müsste also über einen längeren Zeitraum im negativen Bereich liegen, damit die Preise wirklich wieder auf’s “Vorkrisenniveau” fallen.
Spoiler: Wird nicht passieren, weil 2%-Inflationsziel…
Bundesbeamtengesetz (BBG) - § 60 Grundpflichten
(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben.
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