Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, zu denen es keinen eigenen separaten, d. h. baulich abgetrennten Fuß- und Radweg gibt, immer eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gilt. Besteht auch kein von Radfahrern befahrbarer und von Fußgängern nutzbarer Seitenstreifen, gilt immer eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Begründung
Insbesondere dort, wo Radfahrer sich die Fahrbahn mit Autos, Lkw und Motorrädern teilen müssen, und insbesondere im ländlichen Raum, sind Radfahrer besonders gefährdet. Höchstgeschwindigkeiten sollten daher grundsätzlich dem Ausbauzustand, aber eben auch der Art der Nutzung und Nutzer angepasst sein, und umgekehrt. Jedem erscheint es sofort absolut logisch, dass Radfahrer und Fußgänger auf der Autobahn nichts zu suchen haben. Andererseits darf aber teilweise auf Straßen, die auch von Radfahrern (und Fußgängern) durchaus genutzt werden, also direkt daneben, auf derselben Fahrbahn, quasi mit Autobahngeschwindigkeit gefahren werden. Das ist gefährlicher Unsinn.
Auch Radfahrer müssen sich frei von Todesangst von A nach B bewegen können.
Die Idee ist gut, aber ich finde die Petition ist schlecht formuliert. Selbst beim dritten lesen noch nicht 100% klar
Beim zweiten Teil geb ich dir völlig recht.
Aber ich finde auch die Idee schlecht.
Warum 70? Das ist ein neues Limit woran sich wirklich alle gewöhnen müssen. Warum nicht 80? Das würde die Akzeptanz deutlich erhöhen.
Hälfte der Zeit um und schon ganze 2.4% erreicht. Läuft!
nicht wirklich - aber ich wollte euch die Petition nicht vorenthalten.
Zwingen wir dann Radfahrer auch wieder vorhandene Radwege zu nutzen?
Und Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten?
Und wenn wir gerade dabei sind, wenn die an roten Ampeln anhalten würden, wäre auch nett.
Naja,aktuell dürfen die das wirklich auswählen- es gibt keine Benutzungspflicht mehr.
Wird die Benutzungspflicht eines entsprechend blau beschilderten Radwegs nicht nur durch gewichtige Gründe, z.B. schlechter Zustand, zu schmal, nicht straßenbegleitend, etc., aufgehoben?
Solange “Gullideckel” und “Verschwenkung gegenüber Straße” als unzumutbar gelten… Ist es mit der Benutzungspflicht nicht weit her.
Von den lächerlichen 20€ die das kostet ganz zu schweigen.
gilt immer eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Für die Radfahrer?
Nein, für die gilt innerorts, wo wegen der Bushaltestelle 30 ist, mindestens 60, weil es da so schön bergab geht.