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    10 days ago

    Bei Werbeblockern wohl nicht, aber wenn du das Foto einer lebenden Person veränderst und zB auf Lemmy veröffentlichst, dann greift die DSGVO.

    Artikel 2 Absatz 2 DSGVO sagt nein, sie greift nicht. Gibt bestimmt einen Haufen anderer Gründe, warum man das nicht darf, aber ich kann es nicht leiden, wenn Leute “DSGVO” schreien, ohne dass sie wissen, was drinsteht und wann sie überhaupt anzuwenden ist.

    • General_Effort@lemmy.world
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      10 days ago

      Es wird leider sehr viel Desinformation über UrhG und DSGVO verbreitet. Ich weiß nicht, warum ihr Leute das macht. Ich hab mich ja schon gefragt, ob das so eine Astroturf-Sache ist, aber was auf den Webseiten von DSGVO-Profis verbreitet wird, hat alles Hand und Fuß. Das passt also nicht. Tja.

      • kossa@feddit.org
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        10 days ago

        In der DSGVO selbst steht

        Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten

        Weiß nicht, was da geastroturft sein soll? Wenn ich privat irgendwelche Dinge mit personenbezogenen Daten mache, hat das ggf. etwas mit Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht zu tun, aber nicht mit der DSGVO.

        • General_Effort@lemmy.world
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          10 days ago

          Wenn du was auf Lemmy veröffentlichst, ist es nun mal nicht mehr rein persönlich. Das wird allgemein so ausgelegt. Wer was anderes sagt, hat keine Ahnung.

          DSGVO ist Persönlichkeitsrecht.

          • kossa@feddit.org
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            10 days ago

            Nö, wird es nicht. Lemmy als Plattform ist davon dann betroffen, ich als User nicht. Die Frage, ob etwas eine persönliche (vulgo private) Nutzung ist, hat nichts mit der Frage der Veröffentlichung zu tun. Dass das nicht generell so ausgelegt wird sieht man auch daran, dass persönliche Websiten kein Impressum brauchen, auch wenn sie “veröffentlicht” sind. Im Kontext der Diskussion hier ging es ja aber um die Datenverarbeitung auf dem eigenen Rechner, die, auch ohne Veröffentlichung, bei bspw. kommerzieller Nutzung von der DSGVO erfasst wäre, bei privater Nutzung aber eben nicht.

              • kossa@feddit.org
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                10 days ago

                Warum rufst du “Desinformation” ohne Belege für deine Behauptung zu liefern? Unsere Diskussion besteht gerade aus

                Hier ist die DSGVO. Darin steht explizit, dass persönliche Datenverarbeitung nicht in den Schutzbereich der DSGVO fällt

                und du sagst

                Dohoch!

                Und ich verbreite dann Desinformation? Unlustiger Joke. Wo sind denn die unzähligen Experten, die eine gegenteilige Auffassung vertreten?

                • General_Effort@lemmy.world
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                  9 days ago

                  Warum rufst du “Desinformation” ohne Belege für deine Behauptung zu liefern?

                  Mit Internetzugang sollte es eigentlich in wenigen Minuten möglich sein, entsprechende Informationen zu finden. Auch Urteile im Originaltext. Diese Ausnahme ist ja eine grundlegende Sache und nichts, wofür man sich durch Fachliteratur wühlen müsste.

                  Vielleicht ist es ja nicht so einfach, wie es für mich scheint. Also bring ich mal was. Hier ein Spiegel-Bericht über einen Fall aus 2020. Eine Oma hatte Fotos von ihren Enkeln auf Facebook gestellt, gegen den Willen der Eltern. So sieht der EuGH das schon seit über 20 Jahren (Lindquist-Urteil in 2003)

                  Aber wenn es an grundlegenden Recherche-Fähigkeiten fehlt, warum macht man dann so große Behauptungen? Es muss einem dann doch mindestens egal sein, ob es stimmt. Es passt auch nicht in die Communitys hier. Lemmy-User fordern erfahrungsgemäß eine extrem strenge Auslegung der DSGVO. Also, warum?

                  • kossa@feddit.org
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                    9 days ago

                    Nochmal: ja, man darf nicht einfach random Fotos von irgendwem veröffentlichen. Aber nicht wegen der DSGVO. Das steht sogar in deinem Artikel: das eine random niederländische Gericht hat das so entschieden, aber bei der Übertragung in deutsches Recht sagt der befragte Experte laut Artikel sogar explizit:

                    Allerdings wundere er sich, warum die DSGVO herangezogen wird. “Es handelt sich bei diesem Fall eher um einen privaten und nicht um einen gewerblichen Bereich.”

                    Ich würde auch erwarten, dass wenn die Oma in Holland in Berufung gegangen wäre, das Urteil nicht mehr die DSGVO als Rechtsgrundlage genommen hätte. Weil die das nicht hergibt.

                    Die DSGVO regelt ja v.a. auch die Ansprüche, die ich an Personen im Geltungsbereich habe, wenn sie meine personenbezogenen Daten verarbeiten. Wenn ich dir meine Telefonnummer gebe, dann verarbeitest du meine personenbezogenen Daten im Sinne der Verordnung. Trotzdem kannst du mich getrost auslachen, wenn ich dir einen DSGVO-Auskunftsersuchen zuschicke.