Langfristig müssen sich die Kirchen in Deutschland von jedem dritten ihrer Gebäude trennen. So auch im 700-Einwohner-Dorf Rennau im Landkreis Helmstedt. Ein Anwohner hat die betroffene St. Stephanskirche nun kurzerhand gekauft.
Langfristig müssen sich die Kirchen in Deutschland von jedem dritten ihrer Gebäude trennen. So auch im 700-Einwohner-Dorf Rennau im Landkreis Helmstedt. Ein Anwohner hat die betroffene St. Stephanskirche nun kurzerhand gekauft.
Das Stichwort hier ist umgebaut. Dann gilt der Bestandsschutz nicht mehr. Wenn sie die bisherige Nutzung als Burg beibehalte hätten, hätten sie nix umbauen müssen.
Demnach hätte der neue Besitzer jetzt entweder eine Nutzungseinschränkung auf Gottesdienste oder aber neue Brandschutzauflagen zu erfüllen?
Im Artikel wird deutlich, dass er über Brandschutzverbesserungsmöglichkeiten nachdenkt, ja.
Für diverse Nutzungsänderungen können (Bau)-Genehmigungen erforderlich werden.
Selbst wenn dafür gar nichts umgebaut werden müsste.
Und das kann dann mit (Brandschutz)-Auflagen verbunden sein.