Langfristig müssen sich die Kirchen in Deutschland von jedem dritten ihrer Gebäude trennen. So auch im 700-Einwohner-Dorf Rennau im Landkreis Helmstedt. Ein Anwohner hat die betroffene St. Stephanskirche nun kurzerhand gekauft.

  • Kornblumenratte@feddit.org
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    5 days ago

    Das Stichwort hier ist umgebaut. Dann gilt der Bestandsschutz nicht mehr. Wenn sie die bisherige Nutzung als Burg beibehalte hätten, hätten sie nix umbauen müssen.

    • smokeysnilas@feddit.org
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      5 days ago

      Demnach hätte der neue Besitzer jetzt entweder eine Nutzungseinschränkung auf Gottesdienste oder aber neue Brandschutzauflagen zu erfüllen?

      • Asinus@feddit.org
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        ·
        4 days ago

        Für diverse Nutzungsänderungen können (Bau)-Genehmigungen erforderlich werden.
        Selbst wenn dafür gar nichts umgebaut werden müsste.

        Und das kann dann mit (Brandschutz)-Auflagen verbunden sein.