• Christian@feddit.org
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    8 days ago

    Die Werbungskosten sind nicht gedeckelt. Nur die Pauschale ist gedeckelt. Wenn Du über die Pauschale hinausgehend weitere Werbungskosten nachweisen kannst (z.B. weil Du pendelst), sind die natürlich genauso steuermindernd.

    • rbn@sopuli.xyz
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      8 days ago

      Ja, du hast Recht. Die maximal 4,14€ im obigen Beispiel kann man also wirklich pro Tag einstreichen. Attraktiv wird das Pendeln dadurch finanziell aber trotzdem nicht.

      Bei Nutzung des ÖPNV / Fahrrad o.ä. ist die Pendlerpauschale aber wohl trotzdem auf 4.500€ gedeckelt. Bei @MaggiWuerze@feddit.org mit 40 km pro Strecke, käme diese Schwelle aber erst bei 296 Tagen und damit vermutlich nicht zum Tragen.