Im SOEP werden insgesamt acht Arten des Bruttovermögens erhoben:
selbst genutztes Wohneigentum,
sonstiger Immobilienbesitz (unter anderem unbebaute Grundstücke, Ferien- und Wochenendwohnungen),
Geldvermögen (Sparguthaben, Spar- und Pfandbriefe, Aktien und Investmentanteile),
Vermögen aus privaten Versicherungen (Lebens- und private Rentenversicherungen einschließlich sogenannter Riester-Verträge),
Bausparguthaben,
Betriebsvermögen (Besitz von Einzelunternehmen und Beteiligung an Personen- oder Kapitalgesellschaften, nach Abzug von betrieblichen Verbindlichkeiten),
Sachvermögen in Form wertvoller Sammlungen wie Gold, Schmuck, Münzen oder Kunstgegenstände sowie
der Wert von Fahrzeugen.
Auf der Seite der Verbindlichkeiten werden unterschieden:
Hypothekenkredite auf selbst genutzte Immobilien,
Hypothekenkredite auf sonstige Immobilien,
Konsumentenkredite und
Studienkredite.
Werden die Verbindlichkeiten vom Bruttovermögen abgezogen, ergibt sich das Nettogesamtvermögen, das üblicherweise für Analysen zur personellen Vermögensverteilung herangezogen wird
Gilt zu Vermögen für diese Rechnung auch ein abbezahltes Haus/Wohnung?
Ja:
Im SOEP werden insgesamt acht Arten des Bruttovermögens erhoben:
Auf der Seite der Verbindlichkeiten werden unterschieden:
Werden die Verbindlichkeiten vom Bruttovermögen abgezogen, ergibt sich das Nettogesamtvermögen, das üblicherweise für Analysen zur personellen Vermögensverteilung herangezogen wird
https://www.diw.de/de/diw_01.c.793802.de/publikationen/wochenberichte/2020_29_1/millionaerinnen_unter_dem_mikroskop__datenluecke_bei_sehr_ho___geschlossen______konzentration_hoeher_als_bisher_ausgewiesen.html#box2-collapsible