Nein. Umziehen ist Arbeitszeit, wenn dein Arbeitgeber dir vorschreibt was du zu tragen hast. Das kann Schutzkleidung sein zB. Metallgießerei oder Krankenhaus. Es kann aber auch erreicht sein, wenn die T-Shirts im Supermarkt mit “Supermarkt Team” bedruckt sind und dieses getragen werden muss. Je auffälliger desto wahrscheinlicher ist die Zeit vergütet. Stichpunkt „Befriedigung eines fremden Bedürfnisses“ Wenn ich das allerdings schon daheim anziehe, dann ist es keine Arbeitszeit. Wenn die Anweisung unauffälliges schwarzes TShirt und Jeans ist, dann ist es keine AZeit. Auch ist z.B. aus Fahrradkleidung wechseln die Befriedigung des eigenen Bedürfnisses und damit unbezahlt, außer die oberen Punkte treffen zu.
Oder über die Erbschaftssteuer die ab 26 nicht mehr gezahlt wird, weil Unternehmen und bedürtig oder so ein Schwachsinn.