Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht es nicht als strafbar an, dass Besucher eines Schützenfestes in Kleinburgwedel „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gesungen haben.
Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht es nicht als strafbar an, dass Besucher eines Schützenfestes in Kleinburgwedel „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gesungen haben.
Ich weiß gar nicht, welchen Teil dieses Artikels ich zuerst zitieren soll… oder ob.
“Deutschland den Deutschen, Ausländer raus” ist also keine Aufstachelung zu Willkürmaßnahmen und Hass? Wie weltfremd kann man sein, oder war die Staatsanwaltschaft auf dem gleichen Schützenfest saufen?