Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht es nicht als strafbar an, dass Besucher eines Schützenfestes in Kleinburgwedel „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gesungen haben.
Ich weiß gar nicht, welchen Teil dieses Artikels ich zuerst zitieren soll… oder ob.
“Deutschland den Deutschen, Ausländer raus” ist also keine Aufstachelung zu Willkürmaßnahmen und Hass? Wie weltfremd kann man sein, oder war die Staatsanwaltschaft auf dem gleichen Schützenfest saufen?
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Also darf man wieder die erste Strophe des Deutschlandliedes singen?
Anders als oft behauptet ist die nie verboten gewesen.
Edit: Ist halt nur nicht Teil der Nationalhymne wie manche behaupten.
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Nazi Parolen singen, Hass verbreiten hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.
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Du auch nicht, und trotzdem beziehst du Stellung für eine Sichtweise.
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Stimmt, sondern unsere Verfassung und das StGB.
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Gute Entscheidung, ja.