

Und weil die US-Data-Protection-Laws ja quasi 1:1 die selben wie in der EU sind, darf die EU bei “berechtigten Interesse” dann auch auf alles zugreifen. Darüber entschieden wird dann in der Sommerpause…oder so.
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Und weil die US-Data-Protection-Laws ja quasi 1:1 die selben wie in der EU sind, darf die EU bei “berechtigten Interesse” dann auch auf alles zugreifen. Darüber entschieden wird dann in der Sommerpause…oder so.


Bin nun wirklich kein Mittermeier-Fan, aber finde es gut, dass er, als einer der “alten Hasen”, dazu nicht schweigt, was er ja theoretisch auch hätte tun können.


Hoch lebe FragDenStaat!


Aber deine Aussage interpretiere ich so, dass der Täter, wenn er denn wollen würde, den Bußgeldbescheid erfolgreich anfechten könnte. Und das bezweifle ich. Ist ja auch nicht so, als wäre in dem Fall nicht genug Beweismaterial vorhanden gewesen. Die Aussichtslosigkeit eines Anfechtens könnte ja schließlich auch ein Grund sein, das Ganze lieber sein zu lassen…
Ich denke, wenn man schon dermaßen in der Patsche sitzt, wird man sicherlich auch seinen Anwalt befragt haben, ob es Sinn macht dagegen vorzugehen.
Zum Offtopic: Hmm, glaube eigentlich nicht. Aber ganz ausschließen würde ich’s auch nicht ;).
Edit: Hast natürlich Recht, dass das Urteil aus meinem anderen Post noch aus der Vorgängerregelung ergangen ist, aber hat ja an Aktualität nicht wirklich eingebüßt. Hab’s dennoch etwas klarer gemacht.


Gerne auch in !petition@feddit.org teilen. Da sind bestimmt auch einige Unterschreibungswillige zu finden.


Die Haushaltsausnahme wird aber sehr eng ausgelegt. D.h. man kann nicht einfach fremde Menschen, zu denen offensichtlich keine persönliche Beziehung besteht, zu privaten Zwecken filmen.
Edit: Habe noch folgendes dazu gefunden:
Zwar findet die Richtlinie keine Anwendung auf die Datenverarbeitung, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten vorgenommen wird (Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie). Allerdings, so urteilt das Gericht, ist diese Ausnahme eng auszulegen. Daher kann derjenige, der eine Videoüberwachung auf den öffentlichen Raum erstreckt und dadurch auf einen Bereich außerhalb der privaten Sphäre richtet, dies nicht als „ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit“ geltend machen.
https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/recht/grundsatzurteile/eugh-urteil-videoueberwachung
Edit2: Bezieht sich strenggenommen auf die vorige EU-Datenschutz-Richtlinie und nicht auf die DSGVO, aber da die DSGVO die Haushaltsausnahme quasi übernommen hat, wird der Fall heute immer noch herangezogen.


Ein findiger Richter hätte da auch nichts machen können.
Hab mal die volle Story rausgesucht:
DSGVO hat hier eindeutig geregelt.


Hier mal ein Beispiel was die DSGVO dazu sagen könnte:
https://www.dsgvo-portal.de/bussgelder/dsgvo-bussgeld-gegen-privatperson-2022-01-27-DE-1847.php
Waren hier sogar angezogene Mädchen/Frauen. Ich gehe mal davon aus, dass identifizierende biometrische Merkmale wie Gesichter hier eine Bedeutung haben. Ich denke auch, dass, wie bleistift2 schon sagt, die bloße Aufnahme schon reichen würde, da es ja technisch schon eine Verarbeitung ist.
In dem Fall war’s auf Basis von Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO Art. 6 Abs. 1 DSGVO


Das ist einfach nur Schikane und Einschüchterung. Anders kann man es in meinen Augen nicht nennen.
Kann sich jeder mal gerne in die Situation versetzen 2 Jahre mit so einer absurden Anklage und dementsprechend heftigsten Überwachungsmaßnahmen konfrontiert zu sein.


Glaube leider kaum, dass die sich davon abhalten lassen. Aber vielleicht kann man dann frühzeitig den Reisebus nach Karlsruhe buchen, was für den Steuerzahler dann günstiger ist.


Und das ist doch schon mal ein gewaltiger Schritt!


Genau. Und das ist auch ok, finde ich. Aber ich schätze mal, dass der ein oder andere Verdacht sicherlich zunächst auf Basis von Texten generiert wird.
Wird wohl am Ende wirklich auf mehr mündliche Prüfungen hinauslaufen…


Über die Einzelfälle hinaus hat das VG Kassel noch Indizien gesammelt, welche eine KI-Nutzung in den Prüfungsleistungen nahelegen. So seien etwa “häufig gewählte, sich übermäßig oft wiederholende positiv wertende Formulierungen bezüglich neutraler fachlicher Inhalte” symptomatisch für KI-generierte Texte. Selbiges gelte für wiederholende Zusammenfassungen.
Ich finde das Spannendste ist doch, wie man am Ende denn nun jemandem nachweist, dass dieser KI benutzt hat. Klar, vieles kann auffällig sein (Indiz). Aber was hat wirklich Beweiswert? Ist halt auch unfair denjenigen gegenüber, die möglicherweise von Natur aus eine “KI-Schreibweise” haben und sich dann erstmal den Vorwurf gefallen lassen müssen. Mein letzter Stand war, dass diese KI-Checker auch nicht gerade zuverlässig sind.
Bei Kindern ist es ‘fallen’, bei alten Leuten ist es ‘stürzen’. In dem Fall darf man also ruhigen Gewissens lachen!


Möge man bitte schneller sein bevor die ePA mit noch viel sensibleren medizinischen Daten um sich schleudert…


Abgeordnete, die von den vielen neuen Befugnissen noch nicht so überzeugt sind, versuchten die geladenen Polizeigewerkschafter:innen vor allem mit einem Zauberwort zu gewinnen: „Vertrauen“. DPolG-Landesvorsitzende Cathleen Martin appellierte: „Haben Sie Vertrauen in die Polizei“.
Na klar kommt es von der DPolG. Die besonders vertrauenswürdige Gewerkschaft.


Genau, die freiwillige war es. Ist vielleicht gar nicht so verkehrt es nochmal zu betonen, da man mittlerweile echt den Überblick verlieren kann, nach all den Versuchen in letzter Zeit.


Unverhältnismäßig ausgedehnt werde auch die Strafbarkeit künftig im Zusammenhang mit Aufnahmen von bekleideten Körperstellen, befürchtet Norouzi. Hier knüpfe die Strafbarkeit künftig an innere Absichten an: “Bislang war die unbefugte Bildaufnahme der durch Unterwäsche bekleideten Körperteile sanktioniert, ‘soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind’. Nunmehr soll es strafbar sein, etwa eine bekleidete weibliche Brust in der Öffentlichkeit zu fotografieren, wenn dies ‘in sexuell bestimmter Weise’ geschieht” (§ 184k Abs. 1 Nr. 3 StGB-E).
Und das ist leider, so gerne man auch einen guten Schutz bieten möchte, ein berechtigter Punkt. Es gibt natürlich Menschen, die einfach dreist mit der Kamera draufhalten, aber ich kann mir auch sehr gut vorstellen, dass es auch Situationen gibt, die schlicht falsch interpretiert werden können. Ein Verdacht reicht aus, und naja, dann heißt es halt für den Beschuldigten: Hausdurchsuchung, alle technischen Geräte abgeben, Anwalt anheuern, Kündigung (?), halbes Jahr zittern und bei erfolgreicher Einstellung des Verfahrens auf den Kosten sitzen bleiben (erstattet wird in dem Fall gar nichts). Weiß nicht, ob das dann Gerechtigkeit ist.
Positiv wäre vielleicht: Es wird allgemein viel mehr nachgedacht, bevor ein Kamera gezückt wird, sodass man Fotos in Gegenwart anderer Menschen letztlich deutlich reduziert/ganz bleiben lässt.
Es zeigt sich jedenfalls, dass irgendwas in Richtung Deepfakes getan werden muss, aber dann bitte ruhig etwas mehr Zeit lassen. Bitte keine Schnellschüsse. Gute Gesetze brauchen Zeit.


Ok, ich nehm’ das mal so hin, auch wenn ich da eine etwas andere Wahrnehmung habe. Am Ende ist es ja auch sowieso die Gesamtheit der staatl. Überwachung die bewertet werden müsste (muss).
Ich weiß natürlich nicht, ob du es eh schon tust, aber evtl. willst du netzpolitik.org abonnieren, da wird über all diese Themen sehr oft und sehr viel berichtet.
Jup ist mir natürlich ein Begriff und wird auch eifrig verfolgt.
…aber als Türstopper ist er wirklich einsame Spitze. Fixed it.